Erbe annehmen oder ausschlagen.
Eine Entscheidung mit Frist und mit Folgen, oft zu treffen in einer Zeit, in der man am wenigsten entscheiden möchte. Wir gehen mit Ihnen durch, worüber Sie entscheiden, damit Sie es in Ruhe tun können.
Wenn die Sechs-Wochen-Frist bereits läuft, rufen Sie bitte an.
In Zusammenarbeit mit der V-Bank
Für die Erhebung nutzen wir das V-Check-Verfahren der V-Bank. Die V-Bank nimmt an der Beratung nicht teil und verkauft Ihnen nichts.
Wann diese Prüfung hilft.
Unklare Verbindlichkeiten
Sie wissen nicht, welche Schulden oder Haftungsrisiken im Nachlass stecken. Wer ein Erbe annimmt, haftet dafür.
Die Frist läuft
Für die Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen. Danach gilt das Erbe als angenommen, auch wenn später Schulden auftauchen.
Ein komplizierter Nachlass
Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Vermögen im Ausland machen die Bewertung aufwendig und die Frist knapp.
Keine Kraft für all das
Der Verlust ist da, und gleichzeitig soll eine weitreichende Entscheidung getroffen werden. Genau dafür sind wir da.
Was wir tun, und was Anwälte und Anwältinnen tun.
Wir stellen mit Ihnen zusammen, was zum Nachlass vorliegt und was fehlt. Wir sorgen für einen vollständigen Überblick über Vermögen und bekannte Verbindlichkeiten, achten auf die Fristen und bereiten alles so auf, dass Sie es ohne Fachwissen verstehen.
Die rechtliche Bewertung von Schulden, Haftung, Pflichtteil und Erbengemeinschaft sowie die steuerlichen Fragen übernehmen Anwälte und Anwältinnen, Steuerberater und Steuerberaterinnen, mit denen wir zusammenarbeiten.
Wie es abläuft.
Sie rufen an.
Bei laufender Frist sofort. Wir ordnen ein, wie viel Zeit bleibt.
Ein erstes Gespräch.
Was liegt vor, was ist offen.
Ihre Einwilligung.
Damit wir Unterlagen an die beteiligten Fachleute weitergeben dürfen.
Die Erhebung.
Wir stellen die Unterlagen zusammen und führen die Prüfung mit dem V-Check-Verfahren durch.
Ein Gespräch über das Ergebnis.
Bis zu zwei Stunden, telefonisch, per Video oder vor Ort. In der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Eine Übersicht.
Was geprüft wurde und was wir als nächste Schritte empfehlen.
Nach der Entscheidung fängt die Arbeit erst an.
Wer ein Erbe annimmt, hat danach Monate vor sich: Behörden, Banken, Immobilien, Miterben, Steuer. Wenn Sie möchten, bleiben wir dabei an Ihrer Seite, mit denselben Fachleuten, die Ihren Fall schon kennen.
Das erste Gespräch.
Sie erzählen uns, was geschehen ist oder was Sie beschäftigt. Wir hören zu und verschaffen uns ein erstes Bild. Fachliche Fragen nehmen wir auf, bewertet werden sie erst im Auftrag durch die zuständigen Berufsträger. Nach dem Gespräch erhalten Sie einen schriftlichen Überblick über das Besprochene. Dann entscheiden Sie, ob es zu einem persönlichen Erstgespräch kommt, in dem Sie uns beauftragen können.
Ihre Anfrage ist angekommen.
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Bei einem Trauerfall rufen Sie uns bitte an: +49 89 38531009.
Die Notfallengel®
Dument Institut für Vorsorge und Nachlassmanagement GmbH
Bei einem Trauerfall rufen Sie uns bitte an.